E-Roller-Leasing für Unternehmen – die smarte Alternative zu Dienstrad und Auto
Machen Sie Ihre Mitarbeitenden glücklich und stärken Sie mit E-Roller-Leasing für Arbeitgeber:innen zugleich Ihr betriebliches Gesundheitsmanagement.
So funktioniert E-Roller-Leasing für Unternehmen
Nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf oder melden Sie sich für eines unserer kostenfreien, regelmäßig stattfindenden Web-Seminare an.
Den passenden DeutschlandRoller finden Ihre Mitarbeitenden im DeutschlandRoller-Shop und in unseren deutschlandweiten Standorten. Bestellung und Verwaltung erledigen Sie mit nur wenigen Klicks im digitalen DeutschlandRoller-Portal.
DeutschlandRoller-Benefits für Unternehmen
Beste Betreuung am Markt
DeutschlandRoller ist überall. Mit persönlicher Beratung im Innen- und Außendienst sowie starker Expertise im E-Roller-Leasing sorgen wir für großartige Erlebnisse.
Kostenneutral umgesetzt
Sie können nur gewinnen: Der Rahmenvertrag ist kostenlos, der Aufwand für die Einführung minimal. Im Gegenzug profitieren Sie von zufriedeneren Mitarbeitenden und steigern gleichzeitig Ihre Attraktivität als Arbeitgeber:in!
Unkompliziert & digital
Für Unternehmen ist DeutschlandRoller schnell eingeführt – egal ob als eigenständige Lösung oder als Teil eines Mobilitätsbudgets. Und über das digitale DeutschlandRoller-Portal erledigen Sie Bestellung und Verwaltung der Roller in nur wenigen Klicks.
Rundumblick für Unternehmen
Was bietet Ihnen DeutschlandRoller als Benefit? Überzeugen Sie sich in unserem kostenfreien Web-Seminar unverbindlich von den Vorteilen des Dienstroller-Leasings und klären Sie mit uns Ihre individuellen Fragen .


In bester Gesellschaft:
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Häufige Fragen
Was ist eine Gehaltsumwandlung?
Bei der Gehaltsumwandlung erhalten Beschäftigte einen Teil ihres vertraglichen Arbeitsentgelts nicht als Barlohn, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Nutzungsüberlassung des Leasingobjekts (des Dienstrollers). Dieser Sachbezug wird steuerlich als geldwerter Vorteil behandelt und nach der sogenannten 0,25 %-Regel bewertet – ein klarer Vorteil gegenüber der Dienstwagenregelung (1 %-Regel).
Für welche Beschäftigungsverhältnisse kommt DeutschlandRoller nicht in Frage?
Der Einzelleasingvertrag von DeutschlandRoller hat stets eine Laufzeit von 36 Monaten. Deshalb eignet sich unser Dienstroller-Leasing nicht für alle Arbeitnehmer:innen – zum Beispiel, wenn absehbar ist, dass man die Vertragslaufzeit nicht erfüllen kann.
Das ist beispielsweise der Fall für:
Bei den oben genannten Punkten handelt es sich um Empfehlungen. Die Entscheidung, wer im Unternehmen zur Nutzung eines Dienstrollers von DeutschlandRoller berechtigt ist, trifft immer der:die Arbeitgeber:in.
Kann ein Unternehmen seine DeutschlandRoller-Nutzer:innen mit Zuschüssen unterstützen?
Natürlich! Unsere Erfahrung zeigt: Je höher der Zuschuss, desto mehr Beschäftigte entscheiden sich für DeutschlandRoller.
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:
- Monatlicher Zuschuss zur Leasingrate, ähnlich wie bei einem Job-Ticket: Die Höhe des Zuschusses bestimmt jedes Unternehmen selbst.
- Übernahme der Raten für die angebotenen Servicepakete.
Es können auch mehrere Zuschüsse miteinander kombiniert werden. Ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht dadurch nicht.
Kommen auf mich als Arbeitgeber:in Kosten zu?
Als Arbeitgeber:in können Sie Ihren Mitarbeitenden das Dienstroller-Leasing von DeutschlandRoller kostenneutral anbieten. Der Verwaltungsaufwand ist gering und wird digital über das DeutschlandRoller-Portal abgewickelt, das wir kostenfrei für Ihr Unternehmen einrichten.
Dazu kommt: Durch die Barlohnumwandlung der Leasingraten sinken die Sozialabgaben sowohl für Beschäftigte als auch für Arbeitgeber:innen.
Welche Aufgaben haben DeutschlandRoller_Bevollmächtigte?
Der oder die Bevollmächtigte ist Ansprechpartner:in für alle Fragen rund um DeutschlandRoller n einem Unternehmen. Bevollmächtigte verwalten im Deutschlandroller-Portal die Bestellungen ihrer Kolleg:innen, prüfen sie und geben sie frei.
Wie ist ein E-Roller von DeutschlandRoller versichert?
Jeder DeutschlandRoller ist durch Rundum-Schutz, Ausfallschutz, Störfallmanagement und die optionalen Servicepakete geschützt.
Elektroroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h müssen nicht beim Straßenverkehrsamt zugelassen werden, aber eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Diese können Sie bei Ihrer Versicherung bekommen oder Sie werden von unseren Experten beraten und mit den besten Tarifen versorgt. Nach Versicherungsabschluss erhält der Roller ein eigenes, jährlich wechselndes Versicherungskennzeichen im Kleinformat. Dieses Kennzeichen muss gut sichtbar am DeutschlandRoller angebracht werden und bestätigt den gültigen Versicherungsschutz. Für den Betrieb ist außerdem ein Führerschein der Klasse AM (oder größer) erforderlich und es besteht Helmpflicht.
Der E-Roller von DeutschlandRoller wurde gestohlen/irreparabel beschädigt – wie geht’s weiter?
Den Diebstahl bzw. Schaden muss der:die Deutschlandroller-Nutzer:in unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle melden – unter Angabe der Rahmennummer und mit aussagekräftigen Fotos zur Dokumentation des Schadens.
Gut zu wissen: Die Schadensmeldung muss die Auftragsnummer (KAU) und die Seriennummer des DeutschlandRollers enthalten.
Für den weiteren Prozess gibt es zwei Möglichkeiten:
Die betroffene Person möchte keinen neuen E-Roller von DeutschlandRoller fahren?
Sobald der Versicherungsfall abschließend bearbeitet wurde, endet der Einzelleasingvertrag automatisch. Sie müssen nur noch die Gehaltsumwandlung beenden. Die betroffene Person möchte einen neuen DeutschlandRoller fahren? Sobald der Schaden bzw. Diebstahl durch die Versicherung reguliert ist, kann ein neuer DeutschlandRoller beantragt werden. Wir bitten Sie, auf eine entsprechende Nachricht von uns zu warten.
Wie lang ist die Leasingvertragslaufzeit für einen DeutschlandRoller?
Der Einzelleasingvertrag wird für die vereinbarte Laufzeit von 36 Monaten zwischen Arbeitgeber:in (Leasingnehmer:in) und der Leasinggesellschaft (Leasinggeber:in) abgeschlossen. Die Laufzeit des Einzelleasingvertrages beginnt nach Übernahme des Dienstrollers mit dem darauffolgenden Monatsersten. Andere Laufzeiten sind individuell anpassbar. Sprechen Sie uns gerne an.
Was ist der Dienstleistungsvertrag?
Der Dienstleistungsvertrag wird zwischen Arbeitgeber:in und uns (OTR Deutschland AG) als Dienstleisterin geschlossen. Er regelt die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit, insbesondere die Bereitstellung des DeutschlandRoller-Portals zur digitalen Abwicklung des DeutschlandRoller-Konzepts. Der Abschluss des Leasingrahmenvertrages und des Dienstleistungsvertrages ist die Basis, um DeutschlandRoller im Unternehmen anbieten zu können.
Was ist der Leasingrahmenvertrag?
Der Leasingrahmenvertrag wird zwischen Arbeitgeber:in (Leasingnehmer:in) und der Leasinggesellschaft (Leasinggeber:in) geschlossen. Er regelt die grundlegenden Rahmenbedingungen wie Zahlungsabwicklung, Versicherungs- und Serviceleistungen, Datenschutz sowie die Allgemeinen Leasingbedingungen. Diese Rahmenbedingungen gelten für alle zukünftigen Einzelleasingverträge.
Was ist der Überlassungsvertrag?
Um den Beschäftigten den Dienstroller von DeutschlandRoller steuerbegünstigt anbieten zu können, müssen Sie als Arbeitgeber:in im Außenverhältnis Vertragspartner:in und somit Leasingnehmer:in sein. Intern ergänzen Sie dann mit Ihren Mitarbeitenden den bestehenden Arbeitsvertrag in Form eines Überlassungsvertrags zum gewählten Dienstroller von DeutschlandRoller. In diesem Überlassungsvertrag regeln Arbeitgeber:in und Mitarbeitende die Bedingungen für die Nutzung des Rollers und vereinbaren unter anderem die monatliche Gehaltsumwandlung.
